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E-Mail Archivierung ab 01.01.2017 – Pflicht für alle Unternehmer

Gemäß den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) sind Unternehmen verpflichtet ihre elektronischen Unterlagen vollumfänglich und mit jederzeit möglichem Zugriff zu archivieren. Da viele Geschäftsprozesse auf digitalem Weg erfolgen (Versand Angebote, Aufträge, Rechnungen, etc.), gilt dies auch für E-Mails. Um der Verordnung zu entsprechen, ist es wichtig, dass diese Dokumente nicht nur auffindbar, sondern auch stets abrufbar sein müssen.

Weitere Details sind unter dem Link des Bundesfinanzministeriums einsehbar: BMF-Schreiben GoBD

Neben der vereinfachten Suche im alltäglichen Geschäftsprozess, erfüllen Sie mit einer professionellen E-Mail Archivierung nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern vereinfachen auch Ihre täglichen Geschäftsprozesse. Mit der professionellen E-Mail Archivierungslösung von MailStore, durch SURFBOXX umgesetzt und auf Ihr Unternehmen abgestimmt, sind Sie für die Zukunft abgesichert.

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